EEG im Jahr 2025 // Beihilferechtliche Genehmigung

Stand Januar 2025 läuft das beihilferechtliche Genehmigungsverfahrens zum Solarpaket I durch die Europäische Kommission noch. Insbesondere steht hier das das neue Untersegment für besondere Solaranlagen wie z.B. Agri-PV-Anlagen unter dem sog. Beihilfevorbehalt.

Bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens gilt weiterhin das EEG 2023 ohne die Regelungen des Solarpakets I.
D.h. bis dahin gelten weiterhin folgendes Regeln:

  • Die maximale Gebotsgröße in der Ausschreibung liegt bei max. 20 MW pro Anlage. Größere Anlage können derzeit nicht an der Ausschreibung für PV-Anlagen teilnehmen.
  • Der erhöhte Höchstwert für besondere Solaranlagen (wie z. B. bis zu 9,5 ct/kWh für Agri-PV-Anlagen) sowie das neue Untersegment für besonderen Solaranlagen (u. a. Agri-PV) sind noch nicht gültig
  • Dafür erhalten besondere Solaranlagen wie z.B. hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen weiterhin den geltenden Bonus aus dem Jahr 2024 in Höhe von zusätzlich 1 ct/kWh
    (Bsp: Wird in der Ausschreibung ein Wert von 5 ct/KWh erzielt, wird für diese Agri-PV-Anlagen zusätzlich noch 1 ct/KWh hinzugerechnet)

Aktuelle Informationen finden Sie auch direkt auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Solarpaket/faq-solarpaket.html

Zuletzt aktualisiert am Januar 22, 2025